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Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Erwerb und Gültigkeit
Die MeissenCard wird auf Antrag bei den Akzeptanzstellen (teilnehmende Unternehmen) der MeissenCard ausgestellt. Der Erwerb der Karte erfolgt gegen eine Schutzgebühr von 1,50 Euro. Mit dem Antrag auf Erteilung einer Karte oder dem Sammeln von Bonuspunkten erkennt der Teilnehmer diese Teilnahme-bedingungen an. Die MeissenCard ist innerhalb der Familie übertragbar. Teilnehmen können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
2. Funktion der Meissen-Card
2.1. Der Inhaber ist berechtigt, seine Einkäufe bei den Akzeptanzstellen
der MeissenCard durch Vorlage der Karte erfassen zu lassen und so am Punkte-konzept
teilzunehmen.
2.2. Der Inhaber der MeissenCard erhält, soweit er damit einverstanden
ist, auf dem Postweg und/oder per e-mail Informationen über aktuelle Angebote
und Veranstaltungen der Akzeptanzstellen der MeissenCard.
3. Sammeln von Bonuspunkten
3.1. Die Akzeptanzstellen der MeissenCard schreiben dem Teilnehmer
Bonuspunkte nach ihrem Ermessen gut. Der Wert eines Punktes beträgt 0,01
Euro (1 Cent).
3.2. Akzeptanzstellen, die dem MeissenCard-System angeschlossen sind, sind nur solche, die durch den Aufkleber der MeissenCard "Hier können Sie punkten!" gekennzeichnet sind.
3.3. Bonuspunkte werden freiwillig gewährt, ein Rechtsanspruch
kann hieraus nicht abgeleitet werden. Regelungen dazu trifft jede Akzeptanzstelle
selbst.
3.4. Die mit der MeissenCard gesammelten Bonuspunkte werden nur
bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Die Höhe der
gewährten Punkte bleibt den Akzeptanzstellen der MeissenCard vorbehalten,
und kann bei diesen erfragt werden.
3.5. Die Bonuspunkte werden dem Karteninhaber nur sofort beim Einkauf
gutgeschrieben. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
3.6. Für Waren und Dienstleistungen, die gegen Bonuspunkte erworben
werden, ist eine neuerliche Bonusgewährung nicht möglich.
3.7. Die Akzeptanzstellen der MeissenCard behalten sich vor, ausschließlich
für Waren Punkte zu vergeben, bei denen dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere
werden bei bestehenden Rabattvereinbarungen, Sonder-Rabatten, Nachlässen,
Aktionswaren und -leistungen oder sonst preisreduzierten Waren keine Punkte
gewährt. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wird die vergebene Punktmenge storniert.
Bei Umtausch wird der Minder- oder Mehrwert entsprechend verrechnet. Wurde
über die zu stornierenden oder zu verrechnenden Punkte bereits ganz oder
teilweise verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte aufgrund dieser
Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Teilnehmer verpflichtet,
den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten, soweit
das Punkteguthaben nicht ausreicht. Bei Kreditkartenzahlung werden keine
Bonuspunkte gewährt.
3.8. Die Akzeptanzstellen der MeissenCard behalten sich vor, Bonuspunkte nur bei einer Zahlung in bar oder einer der Barzahlung gleichkommenden Weise zu gewähren (EC-, Geld- oder Sparkassenkarte oder Lastschrift).
3.9. Der aktuelle Punktestand kann durch Einlesen der MeissenCard
in einem Terminal einer Akzeptanzstelle abgefragt werden.
3.10. Aus Sicherheitsgründen kann eine Karte nur mit 65.000 Punkten
geladen werden. Wollen Sie mehr sammeln, benötigen Sie eine zweite Karte,
die Sie kostenlos vom Gewerbeverein Meißen erhalten.
4. Einlösung von Bonuspunkten
Die Bonuspunkte werden durch die Akzeptanzstellen der MeissenCard bei einem Warenkauf (auch Dienstleistung) aus deren Angebot, durch Abbuchung der entsprechenden Punkte von der Karte eingelöst. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 0,01 Euro. Eine Einlösung in Form von Bargeld erfolgt nicht.
5. Mißbrauch / Verlust / Haftung
Die missbräuchliche Verwendung der MeissenCard wird strafrechtlich verfolgt. Ein Verlust ist zu melden an: Gewerbeverein Meißen e.V., Brauhausstr. 17, 01662 Meißen. Eine Gutschrift oder Verrechnung der Bonuspunkte verloren gegangener, gestohlener oder zerstörter Kundenkarten ist nicht möglich. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Manipulation der MeissenCard zum Schaden des Gewerbevereins Meißen e.V. oder der Akzeptanzstellen der MeissenCard, behält sich der Gewerbeverein vor, den Inhaber und die Karte fristlos von der Teilnahme auszuschließen, sowie ggf. strafrechtlich verfolgen zu lassen und Schadens-ersatz zu verlangen.
6. Beendigung, Kündigung, Verfall
6.1. Der Karteninhaber kann die Nutzung der Kundenkarte jederzeit
einstellen. Ein zu diesem Zeitpunkt vorhandenes Guthaben an Bonuspunkten
kann gem. Punkt 4 der allgemeinen Teilnahmebedingungen eingelöst werden.
6.2. Die jeweiligen am Kundenkartensystem MeissenCard beteiligten Akzeptanzstellen behalten sich vor, das Rabattsystem (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch fristlos) ganz oder teilweise zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
6.3. Der Gewerbeverein Meißen e.V. behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab schriftlich oder per e-mail unter Ihrer zuletzt bekannten Anschrift mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats (nach dem Datum des Poststempels der Mitteilung) kündigen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihre MeissenCard bzw. Ihre Kunden-nummer zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert hingewiesen.
6.4. Die auf der Karte gesammelten Punkte verfallen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 48 Monaten auf dem Punktekonto weder Punkte-Gutschriften noch -Abbuchungen erfolgt sind.
7. Haftung
Eine Haftung des Gewerbevereins Meißen e.V. und der teilnehmenden Unternehmen für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, insbesondere auch für Schäden des Karteninhabers oder Dritter, die durch die Nutzung der MeissenCard und/oder deren Missbrauch entstehen, ist ausgeschlossen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Meißen. Es gilt deutsches Recht.
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